Statuten

§ 1 – Ziel des Kegelclubs

Ziel des Kegelcubs ist die Bildung einer sozialen Gemeinschaft, die für jeden Einzelnen ein Wohlfühlort sein soll, der regelmäßig eine Auszeit vom Alltag (Familie, Partnerschaft, Job, digitale Welt, usw…) ermöglicht.

Diese Auszeit soll alle 4 Wochen in Form eines Kegelabends und durch zusätzliche gemeinschaftliche Veranstaltungen (über das Jahr verteilt) gegeben sein. Weiterhin wird alle 3 Jahre eine gemeinsame Kegeltour geplant.

§ 1a – Statuten

Die Statuten regeln das Leben im Kegelclub und werden bei Bedarf durch Mehrheitsbeschluss (3/4 Mehrheit) angepasst.

Eine Statutenänderung kann vor dem Kegeln beantragt werden. Der Vorstand berät sich im Nachgang hierüber. Statutenänderungen am aktuellen Tag gibt es nicht! Vorschläge werden dann lediglich aufgenommen. Eine Entscheidung wird erst zum nächsten Kegeln diskutiert / umgesetzt.

§ 2 – Gründung des Kegelclubs, Mitglieder, Passive Mitglieder und der Vorstand

Der Kegelclub “Die Ehemaligen” wurde am 02.10.2006 nach ca. einem Jahr Probezeit offiziell gegründet.

Er besteht aus 13 Mitgliedern.

Die Mitglieder:

Folgende Kegelbrüder haben die Gründungsurkunde unterschrieben:

> Alain Hanko (2006 – 2014)
> Andre Stevens (2006 – 2008)
> Andreas Bläsen
> Daniel Grigoleit (von 10/2015 – 10/2017 “passives Mitglied”, seit 2017 wieder aktives Mitglied)
> Marc Poos
> Michael Sautner
> Sebastian Röder
> Simon Beckers
> Thomas Nowak
> Viktor Bronder (von 10/2010 – 01/2015 “passives Mitglied”, seit 2015 wieder aktives Mitglied)

Im Laufe der Zeit haben sich folgende Mitglieder dem Club angeschlossen:

> Andreas Röder (2007)
> Benjamin Zaremba (2010)
> Fabian Fetter (2017)
> Sebastian Fetter (2007)
> Till Taukovic (2014 – 2015)
> Tobias Strack (2017)

Passive Mitglieder:

Folgende Personen genießen derzeit die passive Mitgliedschaft in unserem Club:

> Frank Wessig
> Marcus Röder
> Melanie Beckers
> Norbert Bläsen
> Stephan Röder

An dieser Stelle ein recht herzliches Dankeschön von unserem gesamten Club an Euch!

Die passive Mitgliedschaft erwirbt man gegen einen Jahresbeitrag in Höhe von 36,00€. Jedes passive Mitglied wird durch Zustimmung aller Mitglieder aufgenommen.

Passive Mitglieder sind Gönner des Clubs und werden zum Familienfest und Veranstaltungen eingeladen, wo eine Teilnahme (z.B. Kegel-Stadtmeisterschaft) Sinn macht. Der Beitrag wird ausschließlich für Veranstaltungen dieser Art eingesetzt. Passive Mitglieder können als Gastkegler teilnehmen und erhalten einen Startgeld-Rabatt. Sie zahlen jedoch die vollen Strafen.

Eine genaue Aufstellung der Kosten kann dem § 10 – Kostenübersicht – Allgemein entnommen werden.

Der Vorstand:

Der Kegelclub wählt jedes Jahr einen neuen Vorstand. Die Wahl findet beim ersten Kegeln nach dem Jahrestag statt.
Der Vorstand besteht aus drei Personen:

> Präsident
> Vizepräsident
> Geschäftsführer

Folgende gemeinsame Aufgaben werden durch den Vorstand geregelt:

* Terminabstimmung des Kegelns
* Terminabstimmung über Sonderveranstaltungen
* Beratung und Vorabstimmung über Satzungsänderungen
* Entscheidungsträger in wichtigen Fragen und Streitfällen
* Planung der Kegeltour

Die Mitglieder des Vorstands haben folgende Einzelaufgaben:

Präsident:
* Leitung des Kegelclubs, Repräsentant nach Außen
* Pflege der Homepage hinsichtlich seines Aufgabenbereiches
* Mitverwalter des Kegelkontos
* Buchung der Kegeltouren

Vizepräsident:
* Zuteilung und Absprachen über die Sonderveranstaltungen
* Eröffnung, Durchführung sowie Schließung des Kegelns

Geschäftsführer:
* Homepagepflege
* Organisation der Kegelveranstaltungen (Absagen- & Gästeverwaltung)
* Wahrung und Anpassungen der Statuten
* Pflege des Kegelkalenders
* Administration der WA-Gruppe

Bei Abwesenheit vertreten sich die Vorstandmitglieder gegenseitig oder übertragen die Aufgaben kurzzeitig auf andere Mitglieder.

Vorstandsversammlung:

Der Vorstand trifft sich regelmäßig zur Vorstandsversammlung alle 8 Wochen um 18:00 Uhr vor dem Kegeln, bei Terminschwierigkeiten und Bedarf auch außerplanmäßig. Zu den Vorstandsversammlungen können auch andere Mitglieder eingeladen werden.

Es gilt folgende Tagesordnung:

* Terminkoordination (Was fällt in den nächsten Wochen an? Besondere Ereignisse?)
* Organisation von Terminen (Wer organisiert? Wie ist der aktuelle Stand?)
* Auffälligkeiten / Störungen des Clubgeschehens (Ist in den letzten Wochen etwas passiert?)
* Verschiedenes

Der Kassierer

Der Kassierer hat folgende Einzelaufgaben:
* Erstellung der Abrechnungen
* Verwaltung des Kegelkontos und der Barkasse

§ 3 – Kegeln

Das Kegeln beginnt jeden 4. Samstag um 18:30 Uhr. Jeder hat pünktlich zu erscheinen. Sollte sich ein Kegelbruder etwas früher in der Kneipe einfinden, kann er schon auf den “Deckel des Abends” trinken.

Kegeldauer:

* Bei 10 Leuten Kegelende um 22:30 Uhr.
* Bei 11/12 Leuten Kegelende um 22:45 Uhr.
* Bei 12+ Leuten Kegelende um 23:00 Uhr.

Wer kurzfristig zu spät kommt, hat dies 45 Minuten vor Beginn des Kegelns einem Vorstandsmitglied zu melden. Ansonsten wird das Zuspätkommen mit einer Strafe belegt. Siehe hierzu § 10 – Kostenübersicht – Allgemein

Die Sitzordnung wird vor jedem Kegeln per “Kartenziehen” gelost. Jedoch sind 2 Plätze der ersten 4 für den Vorstand reserviert. Die anderen beiden Vorstandsmitglieder haben an diesem Abend keine Funktion und erfreuen sich des Kegelns. Dies ist bedingt durch die Kontrolle der Einhaltung aktueller Statuten bzw. möglicherweise auftretenden Diskussionen über diese. Sollte eine Diskussion entstehen, jedoch am aktuellen Abend keine eindeutige Aussage zustande kommen, werden die offenen Fragen aufgeschrieben und vor dem nächsten Kegeln im Vorstand diskutiert.

Vor Beginn des Kegelns wird kurz eine Besprechung über aktuelle Themen gemacht.

Das Kegeln soll ein gemeinsames Hobby der Mitglieder darstellen, welches durch kleine Strafzahlungen zu einem sportlichen Wettbewerb aufgewertet wird. Dies soll den Spaßfaktor erhöhen. Strafen werden mit § 8 – Kegel-Strafen festgehalten.

Bei jedem Kegel Termin wird die Start-Reihenfolge des Kegelns gewechselt. Mit Blick von der Kegelbahn Richtung Tisch wird beispielsweise im Januar rechts vorne gestartet. Im Folgemonat Februar wird dann von links vorne gestartet. Dieser Wechsel zieht sich bis Jahresende durch. Spiele werden jeweils im Zickzack von der jeweiligen Startperson ausgehend von den Mitgliedern jede Runde neu bestimmt. Der Spielleiter fängt auch immer an.
Neue Spiele am Abend werden nur innerhalb der ersten 1-4 Spiele ausprobiert. Diese Spiele müssen vorher in der WA_Gruppe angesprochen und sowohl der Spielablauf als auch die möglichen Strafen festgelegt worden sein.

Um den Rauchern nach der Gesetzesänderung gerecht zu werden, können bis zu 3 Raucherpausen (Max. 10 Minuten pro Pause) am Abend gehalten werden. Eine Pause davon wird unmittelbar nach dem Essen gemacht. Die beiden flexiblen Pausen können von den Rauchern zwischen den Kegelspielen abgerufen werden.

Um die Stimmung in Pausenzeiten zu erheitern, werden sogenannte “Mini-Games” durchgeführt.
Dabei gelten die Regeln aus folgendem Abschnitt: § 3a – Mini-Games

Alle Getränke am Abend werden aus der Kasse bezahlt. Es wird in Runden bestellt. Jeder bekommt pro Runde 1 Standard-Getränk. Wenn jemand zusätzlich ein Wasser oder eine Cola zum Bier möchte, ist das in Ordnung und wird auch von der Kasse übernommen. Weitere alkoholische “Standard-“Getränke auf Wunsch werden demjenigen Kegelbruder in Rechnung gestellt. Siehe hierzu § 10 – Kostenübersicht – Allgemein
Das Kegeln wird gemeinsam beendet. Wer früher gehen muss, hat sich wie unter § 5 – Fehlen / Entschuldigen beschrieben fristgerecht zu entschuldigen.

§ 3a – Mini-Games:

Beim Mini-Game “Kategorie” benennt ein Mitspieler eine Kategorie (z.B. Automarken) und fügt ggf. noch Abgrenzungsmerkmale hinzu (z.B. nur Automarken, keine Modelle). Er fängt selbst mit der ersten Antwort an. Er sollte selbst mindestens so viele Antworten geben können, wie Personen mitspielen. Ansonsten kann er von einem anderen Mitspieler “angezählt” werden. Schafft er die geforderte Anzahl an Antworten, darf er eine Strafzahlung an den “Ungläubigen” verhängen. Schafft er es nicht, zahlt er eine Strafe und kann eine neue Kategorie für die nächste Runde bestimmen. Derjenige, der eine Antwort doppelt benennt, eine falsche Antwort gibt oder binnen 10 Sekunden keine Antwort gibt, hat verloren und bezahlt eine Strafzahlung. Eine Antwort gilt dann als falsch, wenn einer aus der Runde ein “Veto” einlegt. Der betroffene Mitspieler kann das “Veto” akzeptieren oder ein “Gegenveto” einlegen. Hierbei darf der Spieler weiterspielen, riskiert jedoch eine Strafe, wenn ihm bis zum nächsten Kegeln nachgewiesen wird, dass er falsch liegt.

Bei drei Verlierern pro Runde endet das Spiel.

Beim Mini-Game “Reimen” gibt ein Spieler einen Reim vor. Die Regeln von “Kategorie” werden hier angewandt, soweit sie sinnvoll sind. Die Frage, ob ein Reim vorliegt, entscheidet die Runde mehrheitlich.

§ 4 – Sonderveranstaltungen

An folgenden Pflicht- sowie optionalen Veranstaltungen nimmt der Kegelclub jährlich teil:

Verpflichtend:

* Kegel-Stadtmeisterschaften (März / April)
* Sommerfest / Familienfest
* Fahrradtour
* Jahrestag (alle drei Jahre => Möglichst nahe am 03. Oktober
* Weihnachtskegeln/-feier (November/Dezember)

Nicht verpflichtend:

* Karnevalsveranstaltungen (z.B. Herrensitzung)
* Schützenfeste (z.B. Hardterbroich, Rockabend im Zelt)

Die Organisation der Veranstaltung wird unter den Mitgliedern gerecht verteilt. Die Aufteilung wird auf der Homepage im Terminkalender sowie im abonnierten Kalender veröffentlicht.

Jeder kann weitere Veranstaltungen initiieren, zu der auf Antrag auch Gelder aus der Kasse verwendet werden können.

§ 5 – Fehlen / Entschuldigen

Wer dem Kegeln fernbleibt, hat vor dem Kegeln fristgerecht abzusagen. Mindestens:

• 5-Stunden (13.45 Uhr): bei Krankheit
• 5-Tage (Montag, 23.59 Uhr): Urlaub, Einladungen zu Hochzeiten oder großen Geburtstagsfeiern, Jahres-/ Hochzeitstagen sowie allen anderen Gründen

Eine fristgerechte Absage erfolgt durch eine E-Mail an folgende Emailadresse: absagen(at)die-ehemaligen.net. Der Vorstand wird automatisch über diese Emailadresse informiert. Alternativ kann auch in die WA-Gruppe geschrieben werden, dann sollte der Vizepräsident das wohl in der Gruppe bestätigen. Anrufen geht natürlich auch.

Wer dem Kegeln fernbleibt, zahlt den Durchschnitt der Strafgelder + die anteilige Sonderzahlung. Nicht fristgerechte Absagen kosten ebenfalls extra.

Auch für ein teilweises Fehlen (später kommen / früher gehen) beim Kegeln Fallen ggf. Kosten an.

Eine genaue Aufstellung der Kosten kann dem § 10 – Kostenübersicht – Allgemein entnommen werden.

Wer bei den “fixen” Sonderveranstaltungen nicht teilnehmen kann, sollte 10 Tage nach Bekanntgabe des Termins absagen, sofern es absehbar ist. Ansonsten gelten die Fristen weiter oben.

Teilnahmelisten und Absagen werden im Kalender notiert. Die Verantwortung hierfür trägt der Vorstand.

§ 6 – Finanzen, Splittung der Kassen, Abrechnung, Schuldentilgung, Finanzierung des Urlaubes und der Sonderveranstaltungen

Das Girokonto, Tagesgeldkonto und die Barkasse werden vom Kassierer verwaltet und vom Präsidenten regelmäßig überprüft.

Die Kasse ist unterteilt in Spargelder, Urlaubskasse und Freizeitkasse. Monatlich wird der Urlaubskasse ein fixer Betrag zugesprochen. Werden diese Beträge durch die Startgelder und Strafgelder (abzüglich der Kosten für Getränke und Kegelbahn) beim Kegeln nicht erreicht, wird eine Sonderzahlung gleichmäßig auf alle Mitglieder verteilt.

Jedes Mitglied zahlt ein Spargeld per Dauerauftrag zum 03. eines Monats ein. Das Spargeld wird als Taschengeld vor der Kegeltour ausbezahlt.

Der Kassierer erstellt die Kegelabrechnung bis spätestens 3 Tage (Mittwoch, 23.59 Uhr) vor dem Kegeln. Zum Kegeln bringt er eine aktuelle Abrechnung in Druckform mit.

Die Schulden sind bis zum nächsten Kegeln auf dem Konto verbucht (für die Überweisungszeit seiner Bank ist jeder selber verantwortlich; alternativ Überweisungsbeleg ausdrucken), alternativ werden sie an diesem Kegelabend bar beglichen. Es ist Zeit bis zur Kegeleröffnung. Alles andere gilt als zu spät gezahlt.

Wer seine Kegelschulden zu spät begleicht, zahlt Zinsen zum nächsten Kegeln. Wenn jemand beim Kegeln nicht anwesend ist, kann er die Schulden bis zum nächsten Mal (maximal 3 Mal in Folge) ohne Zinsen anschreiben lassen. Sollten die Schulden bei einem Mitglied auf mehr als 200,00€ ansteigen, darf dieses Mitglied nicht mehr am Kegeln teilnehmen. Bis die Schulden gänzlich getilgt wurden.

Bei privaten finanziellen Engpässen können Ausnahmen mit dem Kegelvorstand verhandelt werden. Dies muss mindestens einen Tag vor dem Kegeln bekannt gegeben worden sein.

Die Kegeltour wird aus der Urlaubskasse finanziert. Sollte das Geld nicht ausreichen, wird erst die Freizeitkasse geleert und anschließend werden die Spargelder anteilig dafür eingezogen. Wenn nach der Kegeltour Geld übrigbleibt, wird dieses in die Freizeitkasse umgebucht.

Derjenige, der nicht mitfährt, bekommt 100% seiner eingezahlten Strafen zurück, maximal jedoch den Nettoreisepreis der Kegeltour. Das Spargeld wird separat ausgezahlt und bleibt hiervon unberührt. Die eingezahlten Strafen sind der vorletzten Abrechnung vor der Kegeltour zu entnehmen, weil mit dieser Abrechnung auch die Auszahlung der Spargelder erfolgt. Evtl. Schulden werden natürlich vorher verrechnet

Bei jeder Sonderveranstaltung entscheidet der Vorstand vorab gemeinsam, wie viel aus der Freizeitkasse zur Finanzierung beigesteuert wird. Hierbei gilt jedoch, dass die Freizeitkasse nie einen Wert unter 100,00€ erreichen darf. Zudem wird maximal 25,00€ pro Teilnehmer je Sonderveranstaltungen zur Finanzierung beigesteuert. Jeder Bedarf hierüber wird durch Eigenbeträge gedeckt.

Eine genaue Aufstellung der Kosten kann dem § 10 – Kostenübersicht – Allgemein entnommen werden.

§ 7 – Gastkegler, Aufnahme/Abgang Mitglieder

Gastkegler sind bei Nicht-Teilnahme vom Mitgliedern immer willkommen. Die Gastkegler werden beim Vizepräsidenten angemeldet, er bestätigt dann die Teilnahme. Dadurch soll vermieden werden, dass zu viele Mitglieder und Gäste kegeln, da in der Regel die Anzahl des Club Maximums nicht überschritten werden soll. Gastkegler zahlen das übliche Startgeld sowie alle Strafen bis zu einem bestimmten Betrag (Kosten-Airbag).

Neue Mitgliedern sind grundsätzlich Willkommen, jedoch muss das Mitglied “in den Club passen”, da der Club auf Harmonie angewiesen ist. Nach mehrmaligem Gastkegeln wird einstimmig über die Mitgliedschaft eines Anwärters entschieden. Es wird für jedes neue Mitglied eine “Probezeit” von einem Jahr vereinbart. Scheidet ein Mitglied innerhalb des Jahres wieder aus dem Club aus, wird ihm der eingezahlte Beitrag (Urlaubskasse + Spargeld) anteilig ausgezahlt. Das neue Mitglied hat den “Rückstand” in der Urlaubskasse und Freizeitkasse binnen sechs Monaten aufzuholen. Für diesen Zeitraum werden keine Zinsen berechnet.

Eine genaue Aufstellung der Kosten kann dem § 10 – Kostenübersicht – Allgemein entnommen werden.

§ 8  Kegel-Strafen

Kegelspiel-Strafen:

Folgende Spiele werden grundsätzlich mit nachstehenden Strafen gewertet:

Berührte Schnur / übergetreten: 0,20€
(Übergetreten ist der Spieler, der sich kurzzeitig mit beiden Füßen hinter der Schnur befindet, solange seine eigene Kugel noch rollt.)

Besondere Einzelwürfe:
Alle Neune = 2,00€ für alle anderen
Kranz Hand = 3,00€ für alle anderen
15-Hand = 6,00€ für alle anderen.

Geesis-Gedächtnis-Wurf (Kackstuhl): 0,20€

Kugel kommt zurück / bleibt auf der Bahn liegen: 1,00€ / 3,00€
Wirft jemand so schwach, dass die Kugel auf der Bahn oder in der Rinne liegen bleibt, wird dies mit 1,00€ bestraft. Sollte die Kugel den Weg zurück hinter die Wurfschnur finden, werden weitere 2,00€ fällig

Kugel verpennen: 1,00€
Ist ein Spieler an der Reihe und befindet sich nicht im Raum (Toilette, Rauchen, etc.), zahlt er.

Lustwurf: 0,20€
Ist ein Spieler nicht an der Reihe aber wirft unaufgefordert, muss er eine Strafe zahlen. Es ist in diesem Fall egal ob er mehrfach hintereinander wirft. Pudel zählen hier jedoch zusätzlich.

Monatszahl (Jan – Sep: 1-9; Oktober: 0; November: frei; Dezember 12): 0,20€

Pudelmultiplikator: 0,20€; 0,40€; 0,60€; 0,80€; 1,00€
Der Pudelmultiplikator wird für alle Spiele gleich gehalten. Alle würfe müssen direkt hintereinander erfolgen. Der erste Pudel kostet 0,20€ jeder weitere Pudel wird um 0,20€ teurer bis zu einem Maximalwert von 1,00€. Der Multiplikator sieht folgende Regelung vor: P1 = 0,20€, P2 = 0,40€, P3 = 0,60€, P4 = 0,80€, P5 = 1,00€. Beispiel: Zwei Pudel hintereinander kosten 0,60€

Pudel / Rinne: 0,20€

Schnapszahl: 3,00€
Die Schnapszahl zählt bei allen Spielen, die mindestens eine dreistellige Nummer ausweisen oder mindestens drei Würfe auf die Vollen fordert. Wird bei einem Spiel eine Endsumme errechnet, zählt auch hier die Anwendung dieser Regel.

Schnapszahl “Deluxe” / Perfektes Spiel: 3,00€
Wer es schafft bei einem Spiel den niedrigsten (z.B. 1+1+1) oder höchsten Wert (9+8+7) analog der Regeln für die Schnapszahl zu werfen oder den geforderten Spielwert exakt trifft (z.B. 1000 bei 1000er Spiel), hat ein perfektes Spiel gemacht. Die erste Person, die das “Perfekte Spiel” hat, beschert den anderen Mitspielern eine Extra-Strafzahlung. Siehe auch die Erläuterung zu “Perfektes Spiel”.

Silberner Kegel (Pimmel): 1,00€
Der Wert für den “silbernen Kegel” wird grundsätzlich vor jedem Spiel neu geworfen. Am Ende des Spiels wird der Pimmel dem letzten “Besitzer” angerechnet. Er ist für die nächste Runde wieder unbesetzt und muss durch den Verlierer neu geworfen werden. Wird vergessen den Pimmel vor der neuen Runde neu anzuwerfen, gibt es für das laufende Spiel keinen Pimmel. Bei Spielen, bei denen abgeräumt wird, gilt folgende Regel: Die Zahl, die die Weitergabe des “silbernen Kegels” verursacht, muss zwischen 0 und 6 liegen, wird aber bei allen Würfen angewendet (auch Abräumen bei unvollständigem Bild). Es zählt dann die gefallene Anzahl an Kegeln. Wer nach dem letzten Wurf den silbernen Kegel behält, zahlt die Strafe und wirft einen neuen Wert. Es darf nicht direkt derselbe Wert wie beim Spiel davor verwendet werden, er darf jedoch schon am Kegelabend vorgekommen sein. Bei Team-Spielen wird der “silberne Kegel” pro Team ausgespielt, die Strafe wird pro Team-Mitglied fällig

Smartphone klingelt / wird benutzt:
2,50€ In Ausnahmesituationen mit vorheriger Ankündigung (vor dem Kegeln), dass man das Handy für Notfallanrufe laut lässt, fällt natürlich keine Strafe an. (z.B. das Kind ist Krank). Außerdem darf das Handy von einer ausgewählten Person (ausschließlich) für die Bluetooth Musikwiedergabe verwendet werden. Sollte hier eine anderweitige Benutzung bemerkt werden, greift die Strafe ebenfalls.

Einzelspiele mit:

1 Wurf: 0,50€
2 Würfe: 1,00€
3 Würfe: 1,20€
4 Würfe: 1,50€
5+ Würfe: 2,00€

Teamspiele:

Pro Teammitglied: 2,00€

§ 8a – Ausnahmen/Konkretisierungen:

> 4-Tage-Rennen: 2,00€ pro Spieler
> “11er raus”: Jeder abweichende Punkt zählt und kostet die gegnerische Mannschaft pro abweichendem Punkt 1,00€
> Fuchsjagd: 2,00 € bei “Abschuss” des Fuchses; 1,20€ für alle anderen bei Erreichen der 30+
> Fußball: 1,00€ je Tor Abstand
> Hoch / Tief: 1,20€ / 1,20€

§ 9 – Spielerläuterungen und weitere Regeln

4-Tage-Rennen:
Bei ungerader Spieleranzahl spielt ein Mitspieler als “Einzel-Team” mit der Einschränkung, dass er nur einmal verliert. (Keine Doppelstrafe!).

Kreide angesetzt:
Wer die Kreide an der Tafel ansetzt, muss dort beginnen zu schreiben. Das Feld darf nicht mehr gewechselt werden! Außer man verstößt gegen die Spielregeln.

Perfekte Spiele:
Das perfekte Spiel kann nur bei einem Spiel erreicht werden, das mindestens 3 Durchgänge hat. Das perfekte Spiel wird nur erreicht, wenn das gespielte Spiel mit der minimalen Anzahl an Durchgängen erreicht wird. Hier ist es irrelevant wie viele Würfe ein Durchgang hat, bzw. wie viele davon benötigt werden. Pro Spiel wird die Strafe nur durch die erste Person, die ein “Perfektes Spiel” erreicht verursacht. Alle anderen perfekten Spiele heben lediglich die Extra-Strafzahlung in dieser Runde für sich selbst auf.

11er raus = Alle möglichen “11er” getroffen. –> MAX. 10
1000er = exakt 1000
Bingo nach 3 Wurf
Fußball = 5:0
Hoch/Tief = 987 sowie 111
Kuchen = Ohne Lebensverlust
Putzen = Bei jedem Wurf wird eine Zahl geputzt
Tauziehen = Sieg innerhalb des 1. Durchgangs
Tic-Tac-Toe = Sieg innerhalb der ersten 3. Durchgänge mit den jeweils 2 Würfen.
4-Tage-Rennen: Mehr als 208 Punke

Spielwiederholungen:
Ein Spiel darf am Abend nur noch einmal gewählt werden, wenn man in diesem Spiel zuletzt zum Verlierer-Team gehört hat. Man darf dem gegnerischen Team allerdings trotzdem anbieten ein Spiel erneut zu spielen. Hierbei müssen dann alle Mitglieder des gegnerischen Teams einstimmig zustimmen. Nur dann darf das Spiel erneut gespielt werden.

§ 10 – Kostenübersicht – Allgemein

Kegel Kosten im Überblick:

Kurzfristige Verspätungen:
Je angebrochene 5 Minuten -> 0,50€

Nicht fristgerechte Absagen:
Nicht fristgerechte Absage beim Kegeln = 20,00€
Nicht fristgerechte Absage bei fixen Sonderveranstaltungen = 20,00€

Spargelder p.P.
Freizeitkasse = 5,00€
Spargeld = 10,00€
Urlaubsgeld = 25,00€

Startgeld:
Das Startgeld für Mitglieder wird abhängig von der individuellen Startzeit in 4 mögliche Beträge wie folgt gesplittet:

> Startzeit zwischen 18:30 – 19:29 = 20,00€
> Startzeit zwischen 19:30 – 20:29 = 15,00€
> Startzeit zwischen 20:30 – 21:29 = 10,00€
> Startzeit ab 21:30 = 5,00€

Startgeld (Gastkegler) = 20,00€

Startgeld (Passive Mitglieder) = 20,00€ – 5,00€ Startgeld-Rabatt

Strafen Maximum (Gastkegler) = 15,00€ (Kosten-Airbag)
Sollte eine Person mehrfach Gastkegler gewesen sein oder bereits eine solide Kegel-Erfahrung mit sich bringen, gelten die vollen angefallenen Strafen

Strafen Maximum (Mitglieder) = *Keine Beschränkung*

Verpasste Spiele durch Abwesenheit beim Kegeln:
Verpasstes “normales” Spiel = 1,00€
Verpasstes Geldspiel = 2,50€

Weitere alkoholische “Standard”-Getränke = 1,20€

Zinsen bei Kegel Schulden = 3,00€

Mini-Game-Strafen:

Angezählt bei Kategorie Wahl:
Geforderte Anzahl an Antworten (1x je Mitspieler) wird erfüllt = Strafzahlung an den “Ungläubigen” von 2,50€. Schafft er es nicht, zahlt er 1,00€ Strafe.

Verlorenes Mini-Game (3 Personen):
Jeweils 0,50€ Strafzahlung.

Veto Recht:
Sollte es zu einem Veto kommen, darf derjenige der ein Gegen-Veto einlegt direkt über das Handy prüfen, welche Aussage stimmt. Sollte er selbst kein Handy dabeihaben, kann er eine Person bestimmen. Das Handyverbot setzt für diesen Moment aus.
2,50€ für den falsch liegenden.